AGB
1 GELTUNGSBEREICH
1.1
Diese
Geschäftsbedingungen
gelten
für
Verträge
über
die
mietweise
Überlassung
von
Hotelzimmern
zur
Beherbergung
sowie
alle
in
diesem
Zusammenhang
für
den
Kunden
erbrachten
weiteren
Leistungen
und
Lieferungen
des
Hotels
(Hotelaufnahmevertrag).
Sie
gelten
nicht
für
Pauschalreisen
im
Sinne
des
§
651a
BGB.
Der
Begriff
„Hotelaufnahmevertrag“
umfasst
und
ersetzt
folgende
Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2
Die
Unter-
oder
Weitervermietung
der
überlassenen
Zimmer
sowie
deren
Nutzung
zu
anderen
als
Beherbergungszwecken
bedürfen
der
vorherigen
Zustimmung
des
Hotels
in
Textform,
wobei
das
Recht
zur
Kündigung
gemäß
§
540
Absatz
1
Satz
2
BGB
abbedungen
wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Text-form vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner
sind
das
Hotel
und
der
Kunde.
Der
Vertrag
kommt
durch
die
Annahme
des
Antrags
des
Kunden
durch
das
Hotel
zustande.
Für
den
Fall
der
Buchung
über
die
hoteleigene
Homepage
kommt
der
Vertrag
über
Anklicken
des
Buttons
„ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN “ zustande.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
die
für
die
Zimmerüberlassung
und
die
von
ihm
in
Anspruch
genommenen
weiteren
Leistungen
vereinbarten
bzw.
geltenden
Preise
des
Hotels
zu
zahlen.
Dies
gilt
auch
für
vom
Kunden
direkt
oder
über
das
Hotel
beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3
Die
vereinbarten
Preise
verstehen
sich
einschließlich
der
zum
Zeitpunkt
des
Vertragsschlusses
gelten-den
Steuern
und
lokalen
Abgaben.
Nicht
enthalten
sind
lokale
Abgaben,
die
nach
dem
jeweiligen
Kommunalrecht
vom
Gast
selbst
geschuldet
sind,
wie
zum
Beispiel
Kurtaxe.
Bei
Änderung
der
gesetzlichen
Umsatzsteuer
oder
der
Neueinführung,
Änderung
oder
Abschaffung
lokaler
Abgaben
auf
den
Leistungsgegenstand
nach
Vertragsschluss
werden
die
Preise
entsprechend
angepasst.
Bei
Verträgen
mit
Verbrauchern
gilt
dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4
Wurde
Zahlung
auf
Rechnung
vereinbart,
so
hat
die
Zahlung
–
vorbehaltlich
einer
abweichenden
Vereinbarung
–
binnen
zehn
Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.5
Das
Hotel
ist
berechtigt,
bei
Vertragsschluss
vom
Kunden
eine
angemessene
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung,
zum
Beispiel
in
Form
einer
Kreditkartengarantie,
zu
verlangen.
Die
Höhe
der
Voraus-zahlung
und
die
Zahlungstermine
können
im
Vertrag
in
Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6
In
begründeten
Fällen,
zum
Beispiel
Zahlungsrückstand
des
Kunden
oder
Erweiterung
des
Vertragsumfanges,
ist
das
Hotel
berechtigt,
auch
nach
Vertragsschluss
bis
zu
Beginn
des
Aufenthaltes
eine
Voraus-zahlung
oder
Sicherheitsleistung
im
Sinne
vorstehender
Ziffer
3.5
oder
eine
Anhebung
der
im
Vertrag
vereinbarten
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
bis
zur
vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7
Das
Hotel
ist
ferner
berechtigt,
zu
Beginn
und
während
des
Aufenthaltes
vom
Kunden
eine
angemessene
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
im
Sinne
vorstehender
Ziffer
3.5
für
bestehende
und
künftige
Forderungen
aus
dem
Vertrag
zu
verlangen,
soweit
eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.
3.8
Der
Kunde
kann
nur
mit
einer
unstreitigen
oder
rechtskräftigen
Forderung
gegenüber
einer
Forderung
des
Hotels
aufrechnen
oder
verrechnen.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
4.1
Eine
einseitige
Lösung
des
Kunden
von
dem
mit
dem
Hotel
geschlossenen
Vertrag
ist
nur
möglich,
wenn
ein
Rücktrittsrecht
im
Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2
Sofern
zwischen
dem
Hotel
und
dem
Kunden
ein
Termin
zum
kostenfreien
Rücktritt
vom
Vertrag
vereinbart
wurde,
kann
der
Kunde
bis
dahin
vom
Vertrag
zurücktreten,
ohne
Zahlungs-
oder
Schadensersatzansprüche
des
Hotels
auszulösen.
Das
Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3
Ist
ein
Rücktrittsrecht
nicht
vereinbart
oder
bereits
erloschen
und
besteht
auch
kein
gesetzliches
Rücktritts-
oder
Kündigungsrecht,
behält
das
Hotel
den
Anspruch
auf
die
vereinbarte
Vergütung
trotz
Nichtinanspruchnahme
der
Leistung.
Das
Hotel
hat
die
Einnahmen
aus
anderweitiger
Vermietung
der
Zimmer
sowie
die
ersparten
Aufwendungen
anzurechnen.
Werden
die
Zimmer
nicht
anderweitig
vermietet,
so
kann
das
Hotel
den
Abzug
für
ersparte
Aufwendungen
pauschalieren.
Der
Kunde
ist
in
diesem
Fall
verpflichtet,
80%
des
vertraglich
vereinbarten
Preises
für
Übernachtung
mit
oder
ohne
Frühstück
sowie
für
Pauschalarrangements
mit
Fremdleistungen,
70%
für
Halbpensions-
und
60%
für
Vollpensionsarrangements
zu
zahlen.
Dem
Kunden
steht
der
Nachweis
frei,
dass
der
vorgenannte
Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1
Sofern
vereinbart
wurde,
dass
der
Kunde
innerhalb
einer
bestimmten
Frist
kostenfrei
vom
Vertrag
zu-rücktreten
kann,
ist
das
Hotel
in
diesem
Zeitraum
seinerseits
berechtigt,
vom
Vertrag
zurückzutreten,
wenn
Anfragen
anderer
Kunden
nach
den
vertraglich
gebuchten
Zimmern
vorliegen
und
der
Kunde
auf
Rückfrage
des
Hotels
mit
angemessener
Fristsetzung
auf
sein
Recht
zum
Rücktritt
nicht
verzichtet.
Dies
gilt
entsprechend
bei
Einräumung
einer
Option,
wenn
andere
Anfragen
vorliegen
und
der
Kunde
auf
Rückfrage
des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2
Wird
eine
gemäß
Ziffer
3.5
und/oder
Ziffer
3.6
vereinbarte
oder
verlangte
Vorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung
auch
nach
Verstreichen
einer
vom
Hotel
gesetzten
angemessenen
Nachfrist
nicht
geleistet,
so
ist
das
Hotel
ebenfalls
zum
Rücktritt
vom
Vertrag
berechtigt.
5.3
Ferner
ist
das
Hotel
berechtigt,
aus
sachlich
gerechtfertigtem
Grund
vom
Vertrag
außerordentlich
zu-rückzutreten,
insbesondere
falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-
Zimmer
oder
Räume
schuldhaft
unter
irreführender
oder
falscher
Angabe
oder
Verschweigen
wesentlicher
Tatsachen
gebucht
werden;
wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
-
das
Hotel
begründeten
Anlass
zu
der
Annahme
hat,
dass
die
Inanspruchnahme
der
Leistung
den
reibungslosen
Geschäftsbetrieb,
die
Sicherheit
oder
das
Ansehen
des
Hotels
in
der
Öffentlichkeit
gefährden
kann,
ohne
dass
dies
dem
Herrschafts-
bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4
Der
berechtigte
Rücktritt
des
Hotels
begründet
keinen
Anspruch
des
Kunden
auf
Schadensersatz.
Sollte
bei
einem
Rücktritt
nach
vorstehender
Ziffer
5.2
oder
5.3
ein
Schadensersatzanspruch
des
Hotels
gegen
den
Kunden
bestehen,
so
kann
das
Hotel
diesen
pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1
Der
Kunde
erwirbt
keinen
Anspruch
auf
die
Bereitstellung
bestimmter
Zimmer,
soweit
dieses
nicht
ausdrücklich
in
Textform
vereinbart wurde.
6.2
Gebuchte
Zimmer
stehen
dem
Kunden
ab
14:00
Uhr
des
vereinbarten
Anreisetages
zur
Verfügung.
Der
Kunde
hat
keinen
Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
6.3
Am
vereinbarten
Abreisetag
sind
die
Zimmer
dem
Hotel
spätestens
um
11:00
Uhr
geräumt
zur
Verfügung
zu
stellen.
Danach
kann
das
Hotel
aufgrund
der
verspäteten
Räumung
des
Zimmers
für
dessen
vertragsüberschreitende
Nutzung
bis
18:00
Uhr
50%
des
vollen
Logispreises
(Preis
gemäß
Preisverzeichnis)
in
Rechnung
stellen,
ab
18:00
Uhr
90%.
Vertragliche
Ansprüche
des
Kunden
werden
hierdurch
nicht
begründet.
Ihm
steht
es
frei
nachzuweisen,
dass
dem
Hotel
kein
oder
ein
wesentlich
niedrigerer
Anspruch
auf
Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1
Das
Hotel
haftet
für
von
ihm
zu
vertretende
Schäden
aus
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit.
Weiterhin
haftet
es
für
sonstige
Schäden,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Hotels
beziehungsweise
auf
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Verletzung
von
vertragstypischen
Pflichten
des
Hotels
beruhen.
Vertragstypische
Pflichten
sind
solche
Pflichten,
die
die
ordnungsgemäße
Durchführung
des
Vertrages
erst
ermöglichen
und
auf
deren
Erfüllung
der
Kunde
vertraut
und
vertrauen
darf.
Einer
Pflichtverletzung
des
Hotels
steht
die
eines
gesetzlichen
Vertreters
oder
Erfüllungsgehilfen
gleich.
Weitergehende
Schadensersatzansprüche
sind,
soweit
in
dieser
Ziffer
7
nicht
anderweitig
geregelt,
ausgeschlossen.
Sollten
Störungen
oder
Mängel
an
den
Leistungen
des
Hotels
auftreten,
wird
das
Hotel
bei
Kenntnis
oder
auf
unverzügliche
Rüge
des
Kunden
bemüht
sein,
für
Abhilfe
zu
sorgen.
Der
Kunde
ist
verpflichtet,
das
ihm
Zumutbare
beizutragen,
um
die
Störung
zu
beheben
und
einen
möglichen Schaden gering zu halten.
7.2
Für
eingebrachte
Sachen
haftet
das
Hotel
dem
Kunden
nach
den
gesetzlichen
Bestimmungen.
Sofern
der
Kunde
Geld,
Wertpapiere
und
Kostbarkeiten
mit
einem
Wert
von
mehr
als
800
Euro
oder
sonstige
Sachen
mit
einem
Wert
von
mehr
als
3.500
Euro
einzubringen
wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3
Soweit
dem
Kunden
ein
Stellplatz
in
der
Hotelgarage
oder
auf
dem
Hotelparkplatz,
auch
gegen
Entgelt,
zur
Verfügung
gestellt
wird,
kommt
dadurch
kein
Verwahrungsvertrag
zustande.
Bei
Abhandenkommen
oder
Beschädigung
auf
dem
Hotelgrundstück
abgestellter
oder
rangierter
Kraftfahrzeuge
und
deren
In-halte
haftet
das
Hotel
nur
nach
Maßgabe
der
vorstehenden
Ziffer
7.1,
Sätze
1
bis 4.
7.4
Nachrichten
für
die
Kunden
werden
mit
Sorgfalt
behandelt.
Das
Hotel
kann
nach
vorheriger
Absprache
mit
dem
Kunden
die
Annahme,
Aufbewahrung
und
–
auf
Wunsch
–
gegen
Entgelt
die
Nachsendung
von
Post
und
Warensendungen
übernehmen.
Das
Hotel
haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1
Änderungen
und
Ergänzungen
des
Vertrages,
der
Antragsannahme
oder
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sollen
in
Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2
Ist
der
Kunde
Kaufmann
oder
juristische
Person
des
öffentlichen
Rechts,
ist
ausschließlicher
Gerichtsstand
der
Sitz
des
Hotels.
Das
Hotel
kann
wahlweise
den
Kunden
aber
auch
am
Sitz
des
Kunden
verklagen.
Dasselbe
gilt
jeweils
bei
Kunden,
die
nicht
unter
Satz
1
fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4
Entsprechend
der
gesetzlichen
Verpflichtung
weist
das
Hotel
darauf
hin,
dass
die
Europäische
Union
eine
Online-Plattform
zur
außergerichtlichen
Beilegung
von
verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten
(„OS-Plattform“)
eingerichtet
hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.